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EIN KIND MEHR ...
Als Tagesmutter (oder auch -vater) betreuen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung, im Kreis Ihrer Familie -
zusätzlich zu Ihren eigenen Kindern - die Kinder berufstätiger oder in Ausbildung stehender Eltern. Aus
Erfahrung wissen wir, dass Tageskinder auch den Alltag Ihrer Familie bereichern!
Pflegebewilligung:
Strenge Maßstäbe für Ihre Sicherheit! Bevor Sie als Tagesmutter ein Kind in Betreuung übernehmen können, klären wir mit Ihnen ab, wie gut Sie für diese Tätigkeit geeignet sind. Ob Ihre persönliche Situation, Ihr Erziehungsstil, die Größe Ihrer Familie und Ihr Wohnumfeld den Erwartungen entsprechen, die wir aus langjähriger Erfahrung als wichtig erachten. Weiters brauchen Sie von der zuständigen Jugendwohlfahrt eine Pflegebewilligung.
Ausbildung und Begleitung:
Kinder sind immer wieder für Überraschungen gut. Um entsprechend gewappnet zu sein und Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit aufnehmen zu können, müssen Sie einen Tagesmütterkurs beim zuständigen Verein absolvieren. Außerdem finden regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Verdienst
Wertvolle Arbeit verdient ihren Lohn! Als Tagesmutter werden Sie vom Verein angestellt. Ihr Gehalt ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Betreuungsstunden. Sie haben einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Unterstützung und Beratung
Es kommt immer wieder vor, dass unsere Tagesmütter Fragen haben - sei es in erzieherischer, organisatorischer oder anderer Art. Scheuen Sie sich nicht zu fragen. Als Tagesmutter werden Sie vom Verein während Ihrer Tätigkeit in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht fachlich begleitet.
Kinderanzahl
Wenn Sie Tagesmutter sind, dürfen Sie gleichzeitig vier Kinder (inklusive Ihrer eigenen) betreuen.
Diese Zahl wurde von der Jugendwohlfahrt OÖ. festgelegt und hat sich in der Praxis bewährt.
Versicherung
Auch bei noch soviel Fürsorge und Aufmerksamkeit kann immer etwas unvorhergesehenes passieren. Deshalb sind Sie als Tagesmutter durch den Verein haftpflichtversichert.
Verpflegung
Im Normalfall essen die Tageskinder mit Ihnen mit. Sie versorgen die Kinder in familienüblicher Form, sofern nicht etwas Spezielles (z.B. Diät) vereinbart ist. Die Kosten für die Verpflegung werden Ihnen zusätzlich erstattet. |
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