Fragen und Antworten zum Corona Unterstützungsfonds für Familien von betreuten Tageskindern
Wer kann um finanzielle Unterstützung durch den Corona Unterstützungsfonds für Familien von betreuten Tageskindern ansuchen?
Eine finanzielle Unterstützung können jene Menschen beantragen, die im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni 2020 einen aktiven Betreuungsvertag mit einem Tagesmütterverein in Oberösterreich hatten und die durch die Corona-Krise besonders betroffen waren. Das Ansuchen kann nur von Erziehungsberechtigten oder dem Vertragspartner selbst gestellt werden.
Wie oft wird eine finanzielle Unterstützung gewährt?
Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung. Jene Eltern, die noch offene Rechnungen aus Betreuungen zu begleichen haben, können nicht berücksichtigt werden.
Wie wird die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet?
Der Fonds hat zum Ziel, soziale Härtefälle abzufedern, dies betrifft Familien, die unter eine Einkommensgrenze von € 3.600 pro Haushalt fallen und/oder im obigen Zeitraum von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen waren. Es besteht die Möglichkeit, weitere maßgebliche Gründe zu berücksichtigen, wie z.B. AlleinerzieherInnen, Krankheit etc.
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, erhalten Sie mindestens € 60.
Wie kann man um eine finanzielle Unterstützung durch den Corona Unterstützungsfonds für Familien von betreuten Tageskindern ansuchen?
Eltern müssen das Formular ausfüllen, das Ihnen von den Vereinen zugesandt wurde. Zusätzlich sind alle benötigten Unterlagen zu übermitteln (siehe Formular).
Wo bekomme ich das Formular?
Das Formular können Sie kostenlos hier downloaden. www.tagesmuetter-ooe.org/corona-unterstuetzungsfonds
Welche Dokumente müssen beigelegt werden?
Für den Antrag müssen Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Erwachsenen, Familienbeihilfenbescheid, Alimente und/oder Kurzarbeitsnachweis, AMS-Bescheid, bei sonstigen Gründen diverse Bestätigungen oder Nachweise in Kopie beigelegt werden.
Bitte beachten: Die jeweiligen Unterstützungsansuchen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht und müssen bis spätestens 05.02.2021, mit allen notwendigen Nachweisen eintreffen (per Mail/Post).
An wen muss ich meine Dokumente übermitteln?
Das Formular müssen Sie vollständig ausgefüllt inklusive aller Beilagen per E-Mail office@tagesmuetter-ooe.org oder wenn nicht anders möglich per Post an Tagesmütterverband OÖ., 4600 Wels, Martin-Luther-Platz 1, übermitteln.
Wer überwacht den Vergabeprozess?
Ein eigens geschaffenes Gremium im Tagesmütterverband OÖ überwacht im Auftrag der Bildungsdirektion Oberösterreich den Vergabeprozess.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Verein Aktion Tagesmütter OÖ – https://www.tagesmuetter-ooe.org/aktion-tagesmuetter-ooe/
Drehscheibe Kind Steyr – https://drehscheibe-kind.at/
Familienbund Oberösterreich GmbH – https://ooe.familienbund.at/de/betreuung/tagesmutter.html
Verein Tagesmütter/väter Grieskirchen-Eferding – https://www.tagesmuetter-ooe.org/eferding/
Kinderbetreuung – Verein Tagesmütter Gmunden – https://www.tagesmuetter-gmunden.at/
Verein Tagesmütter Innviertel – https://www.tagesmuetter-ooe.org/innviertel/
Verein der Tagesmütter/-väter Rohrbach – https://www.tagesmuetter-ooe.org/rohrbach/
Verein Tagesmütter Wels – https://www.tagesmuetter-ooe.org/wels/
DOWNLOADS