AKTUELLES ZUM CORONAVIRUS
Die Vorgabe der Bundesregierung ist nicht eindeutig, was die Situation der Tagesmütter oder Tagesväter zu Hause, im Betrieb und in den Gemeinden betrifft. Deshalb ist es bis auf Widerruf weiterhin möglich, ihr Kind zu den vereinbarten Betreuungszeiten zur Tagesmutter bzw. Tagesvater zu bringen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Bundesregierung empfiehlt, so es für Sie möglich ist, dass ihr Kind bei sich zu Hause betreut werden soll.
Ausnahmen gelten, wenn ein von der Tagesmutter oder Tagesvater betreutes Kind in Kontakt mit einer infizierten Person oder vermutlich infizierten Person war, dann ist natürlich die Betreuung bei der Tagesmutter für den Zeitraum der Abklärung und ev. darüber hinaus nicht möglich.
Die Geschäftsführungen sind derzeit in Kontakt und Abklärung mit den Behörden über die weitere Vorgehensweise und informieren Sie laufend.
Bei Fragen wenden Sie sich an das jeweilige Vereinsbüro!